Rürup Rente
Abgelegt unter Allgemein , Versicherungen :: Tags: Altersvorsorge, Basisrente, Rentenversicherung, Rentenversicherungsvertrag, Steuerfreibetrag, Versicherungsvergleich, :: Kommentare deaktiviert für Rürup RenteDie Rürup Rente nennt sich so, weil sie zurück zu führen ist auf einen Herrn Bert Rürup. Dieser ist Ökonom. Diese Rente ist ein Rentenversicherungsvertrag den man eingeht. Sie ist auch bekannt als Basisrente. Steuerlich gesehen enspricht sie der gesetzlichen Rente. Sie ist aber nicht umlagefinanziert, dafür aber kapitalgedeckt. Dies bedeutet, dass der Betrag, den man angespart hat, lebenslang verrentet wird und nicht in einer Summe ausgezahlt wird.
Die Vorteile der Rente sind, dass man sich eine Altersvorsorge aufbauen kann, die staatllich gefördert sind. Falls man Arbeitslos werden sollte, bleibt das Kapital bei der Anrechnung des Vermögens unberücksichtigt. Der Rürup-Vertrag ist geschützt vor einer Pfändung. Als Nachteile sind zu erwähnen, dass die Beiträge der Rente nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden können. Das Geld kann man sich frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Versteuert wird die Rentenzahlung später in jedem Fall. Dies ist jedoch abhängig vom Beginn des Rentenjahres. Der Vertrag kann weder verschenkt, übertragen oder an jemanden verliehen werden. Die Kündigung oder eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahres ist ausgeschlossen. Beim Tod des Vertragskunden verfällt das gesamte Kapital, welches man eingezahlt hat. Vorausgesetzt, es ist vor Beginn der Rente passiert.
Hat man den Vertrag noch vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen, so bekommt man die Rente mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt. Schließt man den Vertrag jedoch nach dem 31. Dezember 2011 ab, so bekommt man das Geld mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Ab dem Jahr 2006 ergibt sich nach Rentenbeginn ein steuerpflichtiger Prozentsatz von 52 Prozent.
Als Beispiel sei gesagt, dass wenn man im Jahre 2007 10.000 Euro als Rente erhalten hat, somit von diesem Betrag 5.200 Euro steuerpflichtig sind. Als lebenslanger Steuerfreibetrag sind 4.800 Euro festgeschrieben. Die Rentensteigung wird also zu 100 Prozent besteuert. Man sollte sein Geld im Versicherungsbereich nicht verschenken. Daher sollte man einen Versicherungsvergleich zur privaten Rentenversicherung anfordern.
Author admin