Sa 12 Aug 2017
Das Nottestament
Abgelegt unter Familie :: Tags: Testament, :: Kommentare deaktiviert für Das NottestamentViele Leute denken oftmals nicht darüber nach, dass der eigene Tod auch unvorhergesehen auftreten könnte. Sei es durch einen Unfall oder eine plötzlich auftretende schwere Krankheit, es gibt leider so viele Dinge im Leben, die einen plötzlich und unerwartet aus dem Leben reißen können, ohne dass der eigene Nachlass geregelt ist. Wenn es dann aber so ist, dass der Verstand nach einem Unfall noch funktioniert, der Arzt einem nur nicht genau sagen kann, ob man die nächste Nacht oder die nächsten Tage überleben wird, so kann dann in einem solchen Falle eine sogenanntes Nottestament gemacht werden. Bei diesem erklärt derjenige dann seinen letzten Willen. Dies kann in verschiedener Art und Weise gemacht werden, es gibt aber wie beim normalen Testament auch ein paar Dinge, die beachtet werden müssen. So bedarf ein solches Nottestament auch der Schriftform und muss eigenhändig unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Am einfachsten wäre es dann, wenn auch ein Notar anwesend wäre, der dieses bezeugen kann. Insgesamt gesehen gilt ein solchen Nottestament bis es widerrufen wird oder maximal drei Monate nach der Erstellung. Lebt der Erblasser darüber hinaus, muss er dieses erneuern oder ein normales Testament aufsetzen. Anstelle des Notars als Zeugen gibt es auch noch zwei weitere Alternativen. Zum einen das Nottestament als Bürgermeistertestament, bei dem der Bürgermeister mit zwei weiteren Zeugen bescheinigt, dass das Testament auch von der Person bei vollem Bewusstsein erstellt wurde. Es gibt aber auch die Variante, ein solches Nottestament nur im Beisein von drei Zeugen zu erstellen. Immer muss es schriftlich verfasst werden und gilt dann nach Erstellung nur für den Zeitrahmen von drei Monaten.
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