Bilanzen und Buchhaltung, damit stehen immer noch viele Gewerbetreibenden auf Kriegsfuß. Zu umfangreich erscheint die Materie, als dass sich der Normalmensch damit auskennen könnte. Welche Ausgaben sind abzugsfähig, welche Bilanzierungen müssen durchgeführt werden, wie lange müssen die Nachweise und Belege aufbewahrt werden?

Richtig umfangreich wird es jedoch dann, wenn man eigene Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Hierbei ist es unerheblich, ob diese in Vollzeit, Teilzeit oder gar auf 400 Euro Basis beschäftigt sind. Lohnbuchhaltung ist wie alle Buchhaltungsformen mit steuerlicher Auswirkung an gesetzliche Maßstäbe geknüpft, geltende Regelungen müssen eingehalten werden. So ist mit jeder Beschäftigung auch verbunden, dass Abgaben korrekt abgeführt werden, Lohnabrechnungen erstellt werden, die auch den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und Zu- und Abgänge im Personalbestand rechtzeitig und richtig gemeldet werden.

Wer hier auf Nummer Sicher gehen möchte, der kommt nicht umhin, einen erfahrenen Lohnbuchhalter zu beschäftigen, oder ein Buchhalterbüro zu beauftragen. Der erfahrene Lohnbuchhalter verfügt nicht nur über das fachliche Know How, sondern meist auch über die entsprechende Software, um die Buchhaltung richtig und rechtlich sicher durchführen zu können. Solche Lizenzen sind mitunter sehr kostspielig, da sie regelmäßig den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Durch die Auslagerung zu einem externen Lohnbuchhalter können daher die Kosten minimiert werden, muss man doch selbst keine teure Anschaffung bewerkstelligen.

Darüber hinaus dürfte aber vor allem die fachliche Kompetenz eine entscheidende Rolle spielen. Immerhin sind Buchhaltungen im Lohnbereich von vielen Faktoren abhängig, sei es nun die Berufszugehörigkeit, etwaige bindende Regelungen aus den jeweiligen Tarifverträgen, die familiäre Situation (bezogen auf Steuerklassen und Freibeträge), die Betriebszugehörigkeit (hinsichtlich Alter, oder gar Bestandschutz in Sachen tariflicher Bezahlung).

Auch die Abwicklung der verschiedenen Abgaben, sowohl an die Träger der Sozialversicherung, wie auch das zuständige Finanzamt erfolgt direkt durch die Lohnbuchhaltung. Ständige Änderungen der Rechtslage machen somit einen regelmäßigen Schulungsbedarf erforderlich, was wiederum immense Schulungskosten verursachen kann.

Sicherlich werden solche Kosten an den Auftraggeber weiter gegeben, jedoch verteilen sich diese auf alle Kunden gesamt, so dass die Auslagerung der Lohnbuchhaltung aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchaus Sinn machen kann.

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