Die Entscheidung für die selbstständige Arbeit
Abgelegt unter Wirtschaft :: :: Kommentare deaktiviert für Die Entscheidung für die selbstständige ArbeitEs gibt unterschiedliche Hintergründe, die dafür sprechen, dass man sich besser selbstständig machen sollte. Entweder sieht man in der festen Anstellung keine Chance zum Weiterkommen oder man will eine hervorragen geplante Geschäftsidee alleine umsetzen. Natürlich kann der Weg in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen beschritten werden, wenn man z.B. irgendwie aus der Arbeitslosigkeit entkommen will. Bei dieses würde es zugleich eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee die Kosten der Selbstständigkeit möglichst gering zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierfür ist nicht mal eine selbst ausgedachte Ideensammlung notwendig, da man die erzeugten Produkte und Dienstleistungen von anderen Anbietern verkaut. Trotz dieser Tatsache bleibt man zum größten Teil sein eigener Vorgesetzter. In der Regel entrichtet man eine Franchise Gebühr und muss zusätzlich über über einen Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Dafür erhält man das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall heißt das sogenannte, dass man über eine Verkaufslizenz besitzt und schnell in den Markt startet. Dieses Vertriebsmodell ist normalerweise im Vorhinein mehrmalig erprobt und analysiert worden. Als Lizenzinhaber hat man hier nahezu keine Risikofaktoren und kann von einer bekannten Marke profitieren. Natürlich gibt es ansonsten Nachteile beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen gewissen Teil seines Profits weggeben. Diese Abgaben können bis zu 25 Prozent sein. Zusätzlich trägt man auch mit dieser Lizenz das volle Risiko, wenngleich man auf mögliche Unzuverlässigkeiten des Franchisegebers kein Mitspracherecht hat. Auf jeden Menschen, der den Versuch der selbstständigen Arbeit angeht, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten die Tücke der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sofern das Unternehmen stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist freilich eine ziemlich hohe Summe an privaten Finanzen nötig, dagegen ist allerdings ansonsten das Risiko für das privte von der Firma getrennte Kapital nur begrenzt vorhanden. Prinzipiell haftet man nach einer Firmengründung einzig mit dem Kapital der Firma, das sogenannte für den Betrieb eingezahlt wurde. Das Stammkapital war ursprünglich mit 25-tausend € angesetzt. In der Zukunft soll eine solche Gründung allerdings mit geringerem Aufwand und mit persönlichen Kosten möglich werden. Am Ende dieser Entwicklung steht die die namentlich bekannte Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht ad hoc in Gänze entrichtet werden muss, sondern erst in Teilbeträgen eingezahlt wird.
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