Beim Beileid wünschen sollte man einiges beachten
Abgelegt unter Familie :: Tags: Beileid, Kondolenz, :: Kommentare deaktiviert für Beim Beileid wünschen sollte man einiges beachtenEin Todesfall ist immer etwas Unerfreuliches. Für die Hinterbliebenen natürlich am allermeisten, aber auch Kondolenz Beileid – Wünschende empfinden diese Situation als sehr ungemütlich. Natürlich muss man seine Kondolenz überbringen, aber wie macht man es richtig. Gerade persönliche Beileidsbezeugungen bedürfen eines großen Fingerspitzengefühls. Große Hilfe können dabei Ratgeberseiten im Internet sein. Sie geben viele gute Tipps, wie man sich selbst in einem Trauerfall verhält und vor allen Dingen wie man Trauernden gegenübertritt. Nimmt man beispielsweise an der Urnenbeisetzung oder der Trauerfeier teil, ist es üblich, persönlich Beileid zu wünschen. Daneben trägt man sich in das Kondolenz – Buch ein. Was hier für Formulierungen passend sind, kann man ebenfalls im Internet nachlesen.
Während man nach der Kondolenz als Außenstehender im Grund genommen keine weiteren Verpflichtungen hat, fangen diese für die Hinterbliebenen jetzt erst an. Nun tritt das Erbrecht in Kraft. Gut ist es, hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, in welchem alles genau geregelt wurde. Ist ein solches nicht vorhanden, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Dann erben zuerst die jeweiligen Ehegatten, die zum Zeitpunkt des Todes mit dem Erblasser verheiratet waren und die Kinder. Sind derartige Familienangehörige nicht vorhanden, erben die nächsten Verwandten, also Geschwister, Neffen, Nichten und dergleichen.
In einem Testament kann man zu Lebzeiten genau festlegen, was jeder Einzelne bekommt. Das Erbrecht dagegen sieht eine Verteilung des Nachlasses zu gleichen Teilen an die gesetzlichen Erben vor. Möchte man, dass das Erbrecht greift, muss man als Testament Erblasser Erbrecht verfassen. Dieses muss im Übrigen immer handgeschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig.
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