Viele schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, weil man nie wissen kann, ob es nicht einmal zu einem Rechtsstreit kommt. Als Rechtsschutzversicherter wähnt man sich in jedem Fall auf der sicheren Seite, es kann aber auch schnell zu einem bösen Erwachen kommen. Eine Rechtsschutzversicherung schließt nicht automatisch sämtliche Rechtsstreite ein. Der Rechtsschutz Erbrecht kann sich lediglich auf einige Gebiete ausdehnen. Manche besitzen etwa nur einen Verkehrsrechtsschutz oder einen Arbeitsrechtsschutz. Einige Dinge kann man gar nicht versichern, wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten bei einem Scheidungsverfahren. Auch das Erbrecht ist nur bedingt über den Rechtsschutz versicherbar.

Grundsätzlich sind Familienstreitigkeiten nur für das Beratungsstadium abgesichert. Prozesse über die Aufteilung des Erbes werden über den Rechtsschutz nicht finanziert. Geht es allerdings um ein Testament, welche Bedingungen an dieses geknüpft sind, damit es rechtskräftig wird, dann tritt der Rechtsschutz für die entstehenden Kosten ein. Aber natürlich gibt es immer Ausnahmen. Manche Rechtsschutzversicherung haben auch das Erbrecht in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen und bieten hier Rechtsschutz an. Diese sind aber in Deutschland sehr selten und legt man Wert darauf, dass das Erbrecht enthalten ist, muss man genau schauen.

Geht es um die Übernahme der Kosten für die Beerdigung, kann man Streitigkeiten leicht umgehen, indem man eine Sterbeversicherung abschließt. Dies muss man allerdings vor dem Todesfall tun und im Allgemeinen wird eine solche Versicherung auch von demjenigen abgeschlossen, der von diesem Geld beerdigt werden möchte. Die Sterbeversicherung ist nicht nur aus diesem Grund empfehlenswert. Heute ist eine würdevolle Beerdigung Frage des Geldes. Mit einer Sterbeversicherung umgeht man die Anpassung der Beerdigung an knappe finanzielle Gegebenheiten und kann sich eine angemessene Beisetzung sichern.

Author admin