Ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip
Abgelegt unter Versicherungen :: Tags: ambulante Zusatzversicherung, gesetzlich privat versichert, GKV Privatpatient, Kostenerstattungsprinzip, Krankenzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung, :: Kommentare deaktiviert für Ambulante Zusatzversicherung zum KostenerstattungsprinzipWer das Kostenerstattungsprinzip bei seiner Krankenkasse beantragt, dem steht auch als gesetzlich versichertes Pflichtmitglied theoretisch die Möglichkeit offen, wie ein Privatpatient versichert zu sein. Theoretisch aus dem Grund, weil bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips der Arzt im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip privat austellt, die Krankenkasse jedoch nicht für die ganze Rechnung aufkommt. Da die Krankenkasse nicht mehr bezahlt als sie dem Arzt normalerweise erstattet hätte, ist es von äusserster Wichtigkeit, zum Kostenerstattungsprinzip eine geeignete und leistungsstarke ambulante Zusatzversicherung abzuschließen. Eine solche ambulante Zusatzversicherung ergänzt bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips die Zahlungen der Krankenkasse. Da ein Privatpatient bevorzugt behandelt wird, fallen logischerweise auch die Arztrechnungen hier höher aus als bei einem Kassenpatienten. Insofern ist es sehr wichtige eine ambulante Zusatzversicherung zu besitzen, die für die höheren Differenzkosten leistet.
Außerdem ist die Wahl des Kostenerstattungsprinzips nur für den ambulanten Bereich anzuraten, da es geeignete und günstige herkömmliche Zahnzusatzversicherungen gibt, die zusammen mit dem normalen Sachleistungsprinzip eine Behandlung auf Privatniveau ermöglichen.
Zusätzlich ist anzumerken, dass das Kostenerstattungsprinzip besonders im Zuge der immer stärkeren Leistungseinbußen der GKV sehr zu empfehlen ist, jedoch stets nur mit einer ambulanten Zusatzversicherung, denn die Selbstbehalten könnten andernfalls immens hoch sein.
Eine ambulante Zusatzversicherung ist dann als geeignet anzusehen, wenn sie mindestens 60% einer Arztrechnung erstattet, wenn die Krankenkasse für eine Behandlunggar nicht zahlt, da sie nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehört. Wird jedoch ein normaler Kassenarzt aufgesucht, sollten die Kosten zu 100% erstattet werden und die mindestens bis zum Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Leider ist der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nur Personen möglich, die nicht an einer chronischen Erkranung leiden oder vor kurzem gelitten haben. Besonders junge, gesunde und einigermaßen gutverdienende Personen sollten sich über eine ambulante Zusatzversicherung zum Kostenerstattungsprinzip informieren, da für sie eine Aufnahme und auch die Leistbarkeit gegeben ist.
Die Beiträge für Kinder sind ebenfalls sehr bezahlbar, so dass Eltern über den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung nachdenken sollten, um ihren Kindern eine lebenslange hochwertige und gesicherte medzinische Behandlung zu gewähren. Die Leistungen der GKV sinken Jahr für Jahr, die Leistungen einer privaten ambulanten Zusatzversicherung dürfen nicht gekürzt werden.
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