Die Autoversicherung – 55 Millionen mal in Deutschland versichert
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Im Rahmen der Versicherung-Branche gibt es einen großen Versicherungsbereich, mit dem die in der Versicherung-Branche tätigen Unternehmen jede Menge Geld verdient – der Bereich Autoversicherungen. Der Grund, warum gerade in diesem Bereich so viele Abschlüsse getätigt werden ist der, dass die Autoversicherungen, jedenfalls die Kfz Haftpflicht, für jeden Autofahrer eine Pflichtversicherung sind. Wo man sein Fahrzeug versichern lassen möchte, das kann man eigentlich frei entscheiden. Jedoch fest steht: Es existieren über 55 Millionen Kfz-Versicherungsverträge – für eben über 55 Millionen Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen.
Ohne aber dass man ein Fahrzeug jedoch mittels der Kfz Haftpflichtversicherung absichert, darf man kein Fahrzeug auf Deutschlands Straßen bewegen. Die gesetzliche Pflicht eine Kfz Haftpflichtversicherung abzuschließen, sichert die anderen Verkehrsteilnehmer davor ab im Falle eines Schadens Ersatzleistungen in finanzieller Form zu bekommen. Nirgendwo wo anders als nämlich letztlich im Straßenverkehr kann man so schnell in einen Unfall verwickelt werden, und nirgendwo anders sind die Verletzungen der Opfer – außer im Krieg – so gewaltig.
Rechtlich gesehen gehören die Autoversicherungen zu den Sachversicherungen. Insbesondere im Bereich dieser Versicherung müssen die Versicherer fast täglich jede Menge Zahlungen leisten. Wie auch bei jeder anderen Versicherung ist es auch bei den Autoversicherungen so, dass die Versicherungsnehmer ihre Beiträge in einen Topf einzahlen und für den Fall, dass sie finanzielle Hilfe benötigen, also eine Schadensregulierung ansteht, aus eben diesem Topf Leistungen erhalten. Im Rahmen der Autoversicherungen gibt es zwei Versicherungsformen – die Kfz Kasko und die Kfz Haftpflicht, wobei lediglich die Kfz Kasko eine freiwillige Versicherungsform ist, die letztlich für die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, während die Kfz Haftpflicht – der gesetzlich vorgeschriebene Teil dieser Versicherung – Schäden an Personen und dem Kfz des Unfallgegners, sowie auch Schäden an Vermögen etc. abdeckt.
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