Ein Nachfolger für das Unternehmen
Abgelegt unter Bildung :: :: Kommentare deaktiviert für Ein Nachfolger für das UnternehmenEine Unternehmensnachfolge zu finden ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Erfahrungsgemäß kommt es zum Unternehmensverkauf, da der bisherige Eigentümer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb abschied nehmen muss. Sodann sollte schon sehr frühzeitig über eine exakte Regelung diskutiert werden, sodass der Unternehmenskauf einfach abläuft. Als erstes sollte analysiert werden, was für einen finanziellen Wert der Betrieb tatsächlich besitzt. Bei diesem Finanzplan ist es meistens nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu drängen, weil diese häufig nicht richtig berechnet werden. Hierbei ist es ratsam, einen nicht aus der Firma kommenden Gutachter an zu stellen, sodass der potentielle Käufer bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Außerdem sollte der Betrieb profitabel arbeiten, sodass tatsächlich eine Veräußerung denkbar wird. Ist der Betrieb nciht finanziell lukrativ, sollte besser über eine simple Schließung diskutiert werden. Ist der Betrieb grundsätzlich profitabel, aber eher schwach, können zugeführte Finanzen hilfreich sein, um der Betrieb wirtschaftlich erfolgreicher führen zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma sollte daneben sorgfältig geklärt werden, was für Fertigkeiten der neue Unternehmensleiter haben soll. Der alte Firmeninhaber sollte vorab eine Stellenbeschreibung anfertigen, wo er sorgfältig festhält, was für Eigenschaften der neue Unternehmensleiter können muss. Auf diese Weise lassen sich Hindernisse schon vorab hervorragend ausräumen und es entstehen danach keinen Streit über die Leitung des Unternehmens. Der alte Eigentümer sollte ebenfalls klarstellen, was für rechtlichen Konsequenzen eine Veräußerung mit sich zieht und ob es Sinn macht, dem neuen Eigentümer eine ändernde Anpassung der Firmenform näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, wäre es in nahezu jedem Fall zweckmäßig, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in die Abläufe einschreiten und Probleme klären, welche beim Ablauf vorkommen. Außerordentlich zweckmäßig ist ein Prüfausschuss, sofern der alte Inhaber darüber hinaus nach der offiziellen Veräußerung einen kleinen Firmenanteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sogleich alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Inhaber vergeben werden sollen. Der Prüfer ist grundsätzlich frei wählbar, es bietet sich aber an, Interessenten aus dem nahestehenden Umfeld der Firma zu bestimmen. Das könnte beispielsweise der allg. Berater von Steuern, eine Person einer Privatbank oder ebenso ein geprüfter Unternehmensberater sein. Dieser Berater ist aber vor allem eine finanztechnische Überlegung, kostengünstig sind diese „Helfer“ meistens leider nicht.
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