Ein überraschendes Erbe – braucht man eine Krankmeldung?
Abgelegt unter Recht :: Tags: Erbrecht, :: Kommentare deaktiviert für Ein überraschendes Erbe – braucht man eine Krankmeldung?Einem Erbe geht erst einmal ein Todesfall voraus und der kann ein wahrer Schock für die Hinterbliebenen sein. Viele fragen sich dann, was wird nun an der Arbeit. Steht mir Sonderurlaub zu oder brauche ich eine Krankmeldung? Es geht ja in dem Falle nicht nur um einen Tag. Nach einem Todesfall gibt es jede Menge Bürokratie zu erledigen. Man muss die Beerdigung organisieren und auch das Erbrecht wird ein Thema, welches viele Lauferei und Schriftkram mit sich bringt.
Eine Regelung über Sonderurlaub im Todesfall ist zumeist im Arbeitsvertrag enthalten. Bis zu einer Woche kann man von der Arbeit freigestellt werden. Aber auch ohne eine entsprechende Regelung muss man nicht unbedingt eine Krankmeldung vorlegen. Die meisten Arbeitgeber bringen Verständnis für eine derartige Situation auf und stellen ihre Arbeitnehmer frei – und das ebenfalls mit einer Entgeltfortzahlung. Außerdem kann man sich auf vorangegangene ähnliche Situationen berufen. Wurde bereits einem anderen Arbeitnehmer bei einem Todesfall Sonderurlaub gewährt, steht er allen anderen ebenfalls zu. Man sollte sich auf keinen Fall vor einem Gespräch mit dem Chef scheuen. Auch er ist ein Mensch und wird wohl kaum in einer solchen Situation darauf bestehen, dass man am Arbeitsplatz erscheint. Ehrlichkeit ist hier am besten. Schlimmer ist es, eine Krankmeldung zu bringen und den Arbeitgeber in völliger Unkenntnis zu lassen. Das schürt Ärger und Misstrauen und man hat im Endeffekt vielleicht nicht nur einen lieben Menschen verloren, sondern einige Zeit später sogar noch seine Arbeit. Die Angelegenheiten vom Erbe Erbrecht lassen sich zudem meist außerhalb der Arbeitszeiten erledigen. Viele Kollegen und Vorgesetzte bringen Verständnis auf und übernehmen auch einmal die Schicht oder lassen eine Verlegung der Arbeitszeit zu.
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