Gründerzuschuss vom Arbeitsamt
Abgelegt unter Arbeit :: Tags: Aktenvernichter, :: Kommentare deaktiviert für Gründerzuschuss vom ArbeitsamtDer Schritt, von einem Leben als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbeziehender zum Selbstständigen ist in der Tat kein leichter. Existenzgründung, dieses Wort klingt erst einmal ganz wunderbar und der Gedanke daran, selbstständig, also sein eigener Boss zu sein, klingt nicht weniger verlockend. Viele entscheiden sich deshalb und aus dem einfachen Grund, so unabhängig wie möglich zu sein, dazu, sich eine eigene Existenz aufzubauen und ein eigenes kleines Unternehmen zu gründen. Dennoch ist es nicht immer einfach, denn man braucht schließlich auch die Mittel, um dies in die Tat umzusetzen. Das beginnt beim Startkapital, geht über die mögliche Anmietung von Büroräumen und endet bei kleinen, auf den ersten Blick unwichtigen Anschaffungen wie die Ausstattung vom Büro, Möbel, Computer, Drucker und auch Dinge wie Aktenvernichter, an die man bestimmt zuerst gar nicht denkt, die jedoch unabdingbar sind für ein Büro. Ein Aktenvernichter im Büro, der Hersteller Rexel hat ein paar sehr schöne Angebote auf dem Markt, auch für kleine Büros oder einzelne Personen, ist für die Sicherheit von Daten in Altakten wichtig.
Was macht man jedoch, wenn man über die nötigen Mittel für eine Existenzgründung einfach nicht verfügt? Hier springen in Deutschland verschiedene Förderungen ein, denen die wachsende Anzahl an Existenzgründern am Herzen liegt. Ganz vorne dabei ist der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt. Dieser Zuschuss übernimmt für fast ein Jahr alle privaten Kosten der Existenzgründung. Gerade für Personen, die zuvor als arbeitslos gemeldet waren, soll diese Förderung eine Hilfe dabei sein, sich selbst eine Basis zu schaffen und als Selbstständige erfolgreich zu sein. Viele würden diesen Schritt jedoch ohne die Förderung niemals schaffen können.
Wer kann den Zuschuss bekommen? Jeder, der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, also jeder, der innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens ein Jahr lang abhängig beschäftigt war. Wichtig ist auch, dass der Anspruch noch mindestens 90 Tage lang gelten muss. Des Weiteren muss der Existenzgründer nachweisen, dass das, was er machen will, tragfähig ist und er auf Dauer von der angestrebten Tätigkeit leben kann. Kenntnisse auf dem Gebiet der Gründung sind ebenso Pflicht. Doch sollten all diese Punkte erfüllt sein, kann man bis zu 15 Monate lang die Förderung vom Arbeitsamt erhalten und sich den Start in die Selbstständigkeit so ein wenig leichter machen.