Fr 1 Sep 2017
Hilfe bei Arbeitslosigkeit
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Zur „versteckten Arbeitslosigkeit“ gehören auch die Menschen, die eine „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ haben und diejenigen, die unter die 58er-Regelungen fallen. Zusätzlich werden die Arbeitslosen, die von Personal-Management-Firmen betreut werden, nicht zu der aktuellen Statistik der Arbeitslosen hinzugezählt.
Eine weitere Sparte der nicht gezählten Arbeitlosen ist die „verdeckte Arbeitslosigkeit“. Diese Personen haben zwar einen Arbeitsplatz, werden aber eigentlich als Arbeitskräfte nicht benötigt. Diese Leute werden im sogenannten „Stellenpool“ geparkt, auch „Zentrales Personalüberhangmanagement“ genannt.
Als letzte Sparte muß die „Stille Reserve“ genannt werden. Diese Menschen möchten zwar arbeiten, sind aber offiziell nicht erwerbslos gemeldet. Meistens geschieht dies, weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, mit den angebotenen Arbeitsstellen nicht zufrieden waren und auf eigene Faust suchen. Zu nennen sind aber auch die Erwerbslosen, die sich enttäuscht vom Arbeitsmarkt abgewendet haben. Alle 3 Kriterien werden zur Unterbeschäftigung zusammengenommen.
Zudem gibt es noch die Sparte der registrierten Arbeitslosen, die sich jedoch keine Stelle suchen. Da allerdings nur Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch bezahlt werden, wenn man bei einer Arbeitslosenagentur gemeldet ist, entscheiden sich viele Erwerbslose für diesen Weg. Darunter fallen z.B. ältere Menschen, die bereits eine Rentenbeantragung gestellt haben und noch auf den Bescheid warten, oder Menschen, die nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind, oft wegen Krankheit und der Befund noch ausstehend ist. Eine weitere Gruppe sind Personen, die auf die Bewilligung von anderen Leistungen warten, die entweder noch in Bearbeitung sind oder bereits vorläufig abgelehnt wurden.
In regelmäßigen Abständen fordert die Arbeitsagentur Nachweise über die geleisteten Bewerbungen. Darunter fallen Absagen, Empfangsbestätigungen, Übermittlungsprotokolle und Belege. Sollte man dem nicht nachkommen droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Zudem fallen diese Personen während dieser Sperre aus der Arbeitslosenstatistik.
Als letzte Kategorie ist die „saisonbedingte Arbeitlsosigkeit“ zu nennen. Hier fallen alle Arbeiten darunter, die im Freien ausgeübt werden, wie z.B. Baustellenarbeiter, Gärtner usw. Diese Menschen haben nur eine Beschäftigung, wenn die Witterung dies zuläßt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Stelle zu finden. Entweder wendet man sich an die Arbeitsagentur und läßt sich Stellenangebote zusenden. Diese Stellen kann man allerdings auch online einsehen, bei der sogenannten Jobbörse.
Eine weitere Möglichkeit, eine Stelle zu finden, besteht über einer Personal-Management-Firma, auch Zeitarbeit genannt. Diese Branche profitiert von den hohen Arbeitslosenzahlen und bevor man sich bei einer dieser Privaten-Arbeitsvermittler-Firmen bewirbt, sollte man mit dem Arbeitsamt Rücksprache halten, diese haben eine Aufstellung von Firmen, die vertrauenswürdig sind und von welchen man besser Abstand nehmen sollte.
Zu nennen sind auch diverse Internetportale, die ihre Dienste kostenfrei anbeiten. Auch Arbeitgeber können hier ihre Gesuche kostenlos aufgeben, oftmals werden die Inserate kostenlos zusätzlich an andere Anzeigenmärkte weitergeleitet. Zudem werden die neuen Stellenangebote an die Arbeitsagentur weitergegeben. Diese Internetportale sind angebunden an die Arbeitsagentur. Hier sind die Berufe nicht nur Kategorien gelistet, sondern auch nach Bundesländern und Städten.
Im Zusammenspiel von Arbeitsamt und den privaten Vermittlern kann ganz schnell etwas Passendes dabei sein, es empfiehlt sich daher, alle Möglichkeiten zur Jobsuche auszuschöpfen.
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