Immobilienkauf auf Mallorca – Tipps zum Erwerb des Traumhauses
Abgelegt unter Immobilien :: Tags: Andratx, Luxusvillen, Mallorca, :: Kommentare deaktiviert für Immobilienkauf auf Mallorca – Tipps zum Erwerb des TraumhausesMallorca ist für viele Deutsche ein Traumort, wo sie gerne leben und vielleicht auch arbeiten möchten und nicht wenige erfüllen sich diesen Wunsch auch, manche dann eben im Alter. Doch nicht allen gelingt es, aus dem Wunschtraum auch ein reales Glück werden zu lassen, so mach einer muss seine Zelte wieder abbrechen, weil er sich falsche Vorstellungen gemacht hat. Wer auf Mallorca leben und arbeiten möchte, braucht zunächst einmal eine Immobilie, entweder gemietet oder gekauft, wobei natürlich auch hier der Wunsch nach einem Eigenheim ganz oben auf der Liste steht. Wer nun ein Haus, eine Finca oder eine Villa auf Mallorca kaufen möchte, kann auf ein großes Angebot zurückgreifen, entsprechend ist es wichtig, sich schon vorab gut zu informieren, um tatsächlich die richtige Wahl zu treffen. Im Folgenden sollen ein paar Tipps helfen, die persönliche „Nadel im Heuhaufen“ zu finden.
Zum Beispiel sollte man gut über die übliche Qualität und die üblichen Preise in der gewünschten Region Bescheid wissen, um z.B. zu erkennen, was ein wirkliches Schnäppchen ist. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben sich die Immobilienpreise vervielfacht, die Wertsteigerung auf den Inseln ist höher als die auf dem spanischen Festland. Das Immobilienrechtssystem ist auf Mallorca sicher und risikoarm, so lange die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. EU Bürger haben zudem die gleichen Rechte wie Einheimische, durch den Eintrag ins Grundbuch genießt man als Eigentümer vollständigen Schutz. Wer seine Immobilie nicht privat, sondern über eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung erwirbt, könnte möglicherweise steuerliche Vorteile geltend machen. Der Erwerb der immobile beginnt dann mit einem Optionsvertrag, bei dem 10% der der Kaufsumme fällig sind, die man verliert, sollte man anschließend von Handel zurücktreten, ansonsten wird sie mit dem Kaufpreis verrechnet. Für die eigentliche Kaufabwicklung gibt es keine bestimmte Form, so sind auch mündliche Verträge rechtswirksam, doch davon kann nur abgeraten werden. Vielmehr sollte der Kauf schriftlich verfasst und notariell bestätigt werden. Über anfallende Kosten müssen sich per Gesetz Käufer und Verkäufer im Vorfeld einigen, doch es hat sich eingebürgert, dass der Käufer alles zahlt, das heißt die komplette Abwicklung samt Anwaltskosten und wenn noch Steuern anfallen, auch die. Berücksichtigt werden müssen auch die jährlichen Folgekosten, wozu neben der Grundsteuer auch Einkommenssteuer und Vermögenssteuer zu rechnen sind.
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