In der Tageszeitung war erst kürzlich ein Bericht zu lesen, mit dem Titel „Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung wird gesenkt“. Das wäre natürlich besonders wichtig für alle Selbstständigen, denn speziell die sind ja im Regelfall über eine private Krankenversicherung versichert. Für viele Selbstständige bietet die Krankenversicherung für Selbstständige diesbezüglich die einzige Alternative gegenüber dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer auf selbstständiger Basis arbeitet, hat nur zwei Möglichkeiten.

Entweder, er tritt freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung bei oder aber, er versichert sich über die Krankenversicherung für Selbstständige und nutzt die gute, private Absicherung. Viele Angestellte haben diese Wahl nicht, denn sie werden automatisch in die gesetzlichen Kassen eingeordnet. Das empfinden allerdings nicht alle Arbeitnehmer als fair und wünschen sich einen Wechsel, denn die Vorteile der privaten Kassen liegen klar auf der Hand. Lange Wartezeiten in übervollen Wartezimmern entfallen und hinsichtlich der angestrebten Untersuchungen verfolgt so mancher Arzt auch gerne mal genauere und damit kostenintensivere Behandlungsmethoden. Alles zum Wohle des Patienten und für den besseren Stundenlohn des Arztes. Schwierig wird es, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus ansteht, denn dabei müssen sich gesetzlich Versicherte meist mit überfüllten Dreibettzimmern zufrieden geben, mit etwas Glück kommt ein Arzt einmal täglich auf einen Sprung vorbei und schaut nach dem Rechten.

Nicht so, wenn der Versicherungsschutz über einen privaten Träger läuft, dann kann sich der Erkrankte über Einzelzimmer und exklusive Chefarztbehandlungen freuen. Einziger Nachteil für Arbeitnehmer in diesem Fall ist die Beitragsbemessungsgrenze, denn die Beitragsbemessungsgrenze ist nach dem Einkommen ausgerichtet. Alle Personen aus der gesetzlichen Krankenversicherung können erst in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr durchschnittliches Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet und das insgesamt drei Jahre in Folge. Damit ist die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung bislang festgesteckt.

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