Privatpatient auch als versicherungspflichtiger gesetzlich Krankenversicherter
Abgelegt unter Versicherungen :: Tags: Versicherungsvergleich, :: Kommentare deaktiviert für Privatpatient auch als versicherungspflichtiger gesetzlich KrankenversicherterWer gesetzlich Krankenversicherungspflichtig ist, muss nicht auf privatärztliche Leistungen verzichten. Seit dem 01.01.2004 kann jeder gesetzlich Versicherte mit seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Vereinbarung treffen, dass künftig ambulante und zahnärztliche Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden und nicht wie allgemein üblich nach dem Sachleistungsprinzip. Wer sich für das Kostenerstattungsprinzip entscheidet, erwirbt den Status eines Privatpatienten bei allen ambulanten Behandlungen, auch wenn Sie versicherungspflichtiges Mitglied einer GKV sind. Diese Vereinbarung gilt für mindestens ein Jahr und kann bei Bedarf auch wieder geändert werden. Auch können innerhalb einer Familieversicherung Personen unterschiedlich versichert sein. Dazu ein Beispiel: Ein Elternteil vereinbart das Kostenerstattungsverfahren und der andere Elternteil mit den Kindern, wird nach dem Sachleistungsprinzip behandelt.
Das Kostenerstattungsverfahren gilt immer für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Im Leistungsfall rechnet die gesetzliche Krankenkasse nach den entsprechenden Pauschalen ab. Die Restkosten müssen mit einer privaten Ergänzungsversicherung abgesichert werden. Dazu hält die Private Krankenversicherung spezielle Tarife bereit, die allerdings deutlich teurer sind als die sonst allgemein bekannten Ergänzungstarife. Neben der ambulanten und zahnärztlichen Ergänzung sollte man noch die Stationäre Ergänzung im Krankenhaus durch den Abschluss einer Zusatzversicherung für das 1 oder 2- Bettzimmer mit Chefarztbehandlung abschließen. Somit genießen Sie den vollen Versicherungsschutz als Privatpatient, wie ein Privat Krankenvollversicherter, mit Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte. Bei einigen Tarifen der PKV auch über den Höchstsatz der GOÄ. Es stehen Ihnen alle Behandlungsmethoden und Therapierichtungen bei medizinischer Notwendigkeit inklusive Arznei- / Verbandsmittel, Hilfsmittel und Heilmittel (zum Beispiel Bäder, Massagen) bei ambulanter und privatzahnärztlicher Behandlung zur Verfügung. Bedenken Sie bitte dass ein frühzeitiger Einstieg in eine Private Krankenversicherung, egal ob Vollkosten oder Zusatzkosten, umso preiswerter ist, je jünger Sie sind. Auch Ihr Gesundheitszustand entscheidet bei einer Privaten Krankenversicherung über die Höhe Ihres künftigen Beitrages. Wir empfehlen Ihnen das Gespräch mit einem Versicherungsmakler in Ihrer Nähe. Ein PKV Versicherungsvergleich zeigt am besten die vielen Gestaltungsmöglichkeiten.
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