Die Absicherung durch eine Hausratversicherung gehört bei vielen Deutschen zum Versicherungspaket dazu. Dabei können Hauseigentümer und Mieter gleichermaßen ihr Hab und Gut durch diese Versicherung absichern.
Eine Hausratversicherung sichert nach einem Schaden den Versicherten finanziell ab, indem beschädigte oder zerstörte Dinge, die dem Versicherungsschutz unterliegen, ersetzt werden. Dabei ist eine Hausratversicherung nicht nur ein Schutz der Möbel, sondern auch der Wertgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Gebrauchsgegenstände.
Viele Versicherte denken, dass der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung lediglich in den eigenen vier Wänden gilt, doch das ist nicht immer so. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten noch einen zusätzlichen Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung an.
So bieten viele Versicherungsgesellschaften auch einen Versicherungsschutz, wenn die versicherten Gegenstände sich zeitweise nicht in der Wohnung oder dem Haus befinden. Das kann beispielsweise bei einem Umzug der Fall sein. Dabei bieten die Versicherungsgesellschaften durch eine Hausratversicherung meist einen Schutz bis zu drei Monaten für Gegenstände an, die sich außerhalb des Wohnbereichs befinden.
Diese Absicherung durch eine Hausratversicherung kann gerade bei einem Umzug sehr wichtig werden. Ein nicht richtig gepackter Umzugswagen oder ein unachtsamer Moment beim Kartontragen können etliche Schäden am Hausrat verursachen. Neben dem Umzug können auch Zwischenlagerungen von Möbeln beispielsweise ein Grund für das außerhäusliche Befinden von versicherten Gegenständen sein.
Wichtig ist jedoch, vor einem Umzug oder einer Zwischenlagerung den Versicherungsschutz der eigenen Hausratversicherung genau unter die Lupe zu nehmen. Denn nicht alle Versicherungsgesellschaften bieten diese Versicherungsleistung ohne Aufpreis an.
Nicht nur ein Umzug, auch ein Urlaub kann Grund sein, dass Gegenstände aus der Wohnung vorübergehend entfernt werden. Auch im Urlaub bieten manche Versicherungsgesellschaften für den Hausrat einen Versicherungsschutz an. Sollte man am Urlaubsort bestohlen werden, kann auch hier die Hausratversicherung helfen. Einschränkung ist hier allerdings die Art des Diebstahls. Nur Schäden, die durch Diebstähle, die mit Gewalt oder Drohungen einhergehen, fallen in der Regel unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Mieter oder Eigentümer, die noch keine Hausratversicherung besitzen, sollten die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften genau vergleichen.

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