Wenn eines mittlerweile zum Alltag des durchschnittlichen Deutschen dazugehört, dann ist es wohl das Handy und der Handyvertrag. Es gibt kaum noch jemanden, der ohne ein Internetfähiges Smartphone aus dem Haus geht. Kein Wunder! Denn die Verträge und Flatrates der Anbieter werden zunehmend günstiger. Doch Vorsicht, wir nicht auf das Kleingedruckte achtet, gerät schnell an den falschen Handyvertrag.

Nimmt man dagegen die aktuelle Werbung im Bereich der Telekommunikation zur Kenntnis, kann man nicht umhin kommen, den Eindruck des Gegenteils zu haben. Natürlich ist dies das ganz natürliche Verhalten von Wirtschaftsunternehmen – neue Produkte rund ums Handy und den  Handyvertrag müssen an den Mann bzw. die Frau gebracht werden.

Dabei sind es gerade die so genannten Smartphones, die seit einigen Jahren von den Netzwerkbetreibern, den Herstellern von Handys sowie den Resellern stark beworben werden. Dass dieses so sein muss ist weniger eine Frage des Verstands, sondern vielmehr die Frage eines Bedürfnis,, dass entweder schon bestand oder erst erzeugt wurde. Zählt man zu denjenigen, die Interesse an einem solchen schlauen Telefon haben, dann sollte man sein Augenmerk vor dem Kauf vor allem auf den  Handyvertrag richten. Denn gerade der Handyvertrag ist bei einem solchen Telefon zentral für die Benutzung. Wichtig bei den Smartphone ist immer ein besonderes Detail des Vertragswerkes. In aller Regel werden diese Verträge ja mit dem Textelement Flatrate vertrieben. Leider sieht der  Handyvertrag dann schließlich etwas anderes vor. Meistens kann man dies aber nur in den Details des Handyvertrag nachlesen. Und nur wenige Menschen machen sich die Mühe, an diesen Stellen einmal nachzulesen. So ist es in Sachen Flatrate durchaus üblich, dass man heute  bei Überschreiten bestimmter Kriterien die Flatrate einschränkt.

Konkret bedeutet dies in den meisten Fällen die Absenkung der Datenübertragungsgeschwindigkeit – sobald eine gewisse Menge an Datentransfer überschritten wurde. Von daher ist es wichtig, sich über seinen  Handyvertrag ausreichend zu informieren.

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